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So funktioniert's

Abgeltungssteuer – was ist das?

Wie bei allem möchte der Staat auch an unserer Geldanlage verdienen.

Deshalb gibt es seit 2009 die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragssteuer genannt, die bei Kapitalerträgen fällig wird. Seit 2014 bringt das Finanzministerium die Abschaffung der Abgeltungssteuer ins Gespräch, die das Sparen mit Rentenversicherungen noch attraktiver machen würde. Dies ist vorerst jedoch nicht entschieden. Eine Abschaffung ist frühestens für 2017 geplant.

Derzeit gilt die Abgeltungssteuer noch. Bei der Abgeltungssteuer zahlen Vorsorgesparer einen einheitlichen Steuersatz von 25% auf ihre Erträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sofern man Kirchensteuerpflichtig ist.

Abgeltungssteuer abführen

Um die Weitergabe der Abgeltungssteuer müssen sich Verbraucher nicht kümmern.

Das jeweilige Geldinstitut behält diese ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab.

Abgeltungssteuer Freibetrag

Der Freibetrag bei Singles liegt bei 801 Euro im Jahr. Der Freibetrag bei Ehepaaren liegt bei 1.602 Euro im Jahr.

Die Abgeltungssteuer fällt erst dann an, wenn der Freibetrag, auch Sparerpauschbetrag genannt, überschritten ist (801 Euro / Jahr für Alleinstehende, 1602 Euro / Jahr bei Ehepaaren). Sollte der Sparerpauschbetrag bei der Bank nicht berücksichtigt worden sein (durch einen Freistellungsauftrag), kann man sich die zuviel abgeführte Abgeltungssteuer durch die Steuererklärung wieder zurückholen.

Abgeltungssteuer Steuererklärung

Mit dem Kapitalertragssteuerabzug, der von den Zahlstellen (Bank, Geldinstitut) vorgenommen wird, ist die Steuerplicht abgegolten. Die Kapitalerträge müssen daher nicht mehr in der jährlichen Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.

Kapitalanlagen mit Abgeltungssteuer

  • Aktien
  • Anleihen
  • Bankeinlagen
  • Investmentfonds
  • Dachfonds
  • Kapitallebensversicherung
  • Zertifikate ohne Kapitalgarantie

Kapitalanlagen ohne Abgeltungssteuer

  • Riester-Verträge
  • Rürup-Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Selbstgenutzte oder vermietete Immobilien
  • Geschlossene Versicherungsfonds

Altersvorsorgeprodukte sind abgeltungssteuerfrei

Vorsorgeprodukte wie Riester, Rürup und die private Rentenversicherung sind abgeltungssteuerfrei. Hier findet mit der Geldeinlage ein Ansparprozess für die Rente statt.

Erst wenn der Ansparprozess beendet ist und man in Rente geht, werden die Gewinne versteuert. Man spricht vom nachgelagerter Versteuerung. Das hat den großen Vorteil, dass dem Sparer mehr Geld zum Zinseszins sammeln zur Verfügung steht.

Damit sich das Kapital bestmöglich vermehrt, empfehlen sich provisionsfreie Honorartarife bei der Altersvorsorge. Das Geld fließt nicht in Form von Provisionen und erhöhten Verwaltungskosten an den Vermittler und die Versicherung sondern in den eigenen Spartopf.

Denn weniger Kosten = mehr Rente.

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Wie hoch ist die Abgeltungssteuer / Kirchensteuer?

Der Steuersatz beträgt 25% auf Kapitaleinkünfte, plus Solidaritätszuschlag (5,5%), plus Kirchensteuer.

Der Kirchensteuersatz in Baden-Württemberg und Bayern beträgt 8%, in den übrigen Bundesländern sind es 9%.

Die rechnerische Steuerlast auf Kapitalerträge für den Steuerpflichtigen (abhängig von Religionsgemeinschaft und Wohnort) beträgt:

Steuerpflichtiger Steuerbelastung
Keiner Religionsgemeinschaft angehörend 26,375 %
Kirchensteuerpflichtig, wohnhaft in BW oder BY 27,818 %
Kirchensteuerpflichtig, wohnhaft nicht in BW oder BY 27,994 %

Abgeltungssteuer berechnen

Ein Alleinstehender hat Dividenden, Zinsen und sonstige Kapitalerträge in Höhe von 1.801 Euro in einem Jahr erwirtschaftet. Durch den Sparerpauschbetrag können 801 Euro abgezogen werden. Auf die restlichen 1.000 Euro wird Abgeltungssteuer fällig.

Steuer ohne Kirchensteuer Steuer mit
Kirchensteuer 8%
Steuer mit
Kirchensteuer 9%
Einkünfte aus Kapitalerträgen 1.000,00 Euro 1.000 Euro 1.000 Euro
Abgeltungssteuer 250 Euro 245,10 Euro* 244,50*
Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) 13,75 Euro 13,48 Euro 13,44 Euro
Kirchensteuer 0 Euro 19,60 Euro 22,00 Euro
Gesamtsteuer 263,75 Euro 278,18 Euro 279,94 Euro

*Da die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer nicht als Sonderausgaben abzugsfähig ist, wird die Abgeltungssteuer um 25% der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer ermäßigt. Die Abgeltungssteuer bei anfallender Kirchensteuer wird dadurch wie folgt errechnet:
Abgeltungssteuer (bei 9% Kirchensteuer) = Kapitalerträge abzüglich Sparerpauschbetrag / (4 + 0,09)
Abgeltungssteuer (bei 8% Kirchensteuer) = Kapitalerträge abzüglich Sparerpauschbetrag / (4 + 0,08)

Besonderheit Kapitallebensversicherung / private Rentenversicherung

Wer sich das Kapital aus seiner Rentenversicherung auszahlen lassen möchte, muss auf die erwirtschafteten Gewinne (= Sparguthaben – eingezahlte Beträge) Abgeltungssteuer zahlen, sofern die Versicherung nicht länger als 12 Jahre bestanden hat oder das Geld vor dem 60. bzw. 62. Geburtstag ausgezahlt werden soll.

Je nach Datum des Vertragsabschlusses gelten allerdings andere Regelungen für die Versteuerung.

  • Private Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind üblicherweise steuerfrei
  • Private Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden
    • Mit dem Halbeinkünfteverfahren versteuert, wenn das Kapital ausgezahlt wird, oder
    • Es wird der Ertragsanteil versteuert, wenn eine lebenslange Rente bezogen wird. Diese Besteuerung ist vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn abhängig.
  • Um den Steuervorteil gegenüber der pauschalen Abgeltungssteuer zu erhalten, müssen die Verträge mindestens 12 Jahre gelaufen sein und dürfen nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr kapitalisiert werden.

Halbeinkünfteverfahren

Die Abgeltungssteuer hat das Halbeinkünfteverfahren ersetzt, das bis 2008 galt. Beim Halbeinkünfteverfahren mussten die Inhaber von Aktien und Investmentfonds nur auf die Hälfte ihrer Einnahmen (Kursgewinne) versteuern. Die Abgeltungssteuer, die seit 2009 gilt, wird auf alle Gewinne fällig.

Für Verträge, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden, kann das Halbeinkünfteverfahren nur noch angewendet werden, wenn der Vertrag einen Mindesttodesfallschutz beinhaltet.

Von der Abgeltungssteuer profitieren

Wer einen persönlichen Einkommenssteuersatz hat, der oberhalb von 25% liegt, profitiert von der Abgeltungssteuer. Die Bank zieht den Anteil für den Fiskus ab und leitet ihn weiter, so dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, bei der ein dementsprechend höherer Steuersatz gilt.

Freibetrag nutzen oder Abgeltungssteuer umgehen

Durch den Sparerpauschbetrag bleiben Erträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei.

Die Sparerfreibeträge liegen bei jährlich 810 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Es lohnt sich also, mit einem Freistellungsauftrag gegenüber dem Geldinstitut die Einnahmen bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu kassieren.

Wer vergessen hat, dies zu tun, kann sich die zuvielt entrichtete Abgeltungssteuer über die Einkommenssteuererklärung zurück holen.

Menschen mit geringem Einkommen können sich von der Abgeltungssteuer befreien, sofern sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt anfordern, die drei Jahre lang gilt.

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Wer oder was ist die VorsorgeKampagne?

VorsorgeKampagne ist Deutschlands erstes Vergleichsportal für provisionsfreie Altersvorsorge und eine Marke der i-finance GmbH, ein junges, unabhängiges InsurTech Unternehmen aus München.

Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, komplexe Finanzthemen für die Verbraucher einfach und transparent zu gestalten.

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Für die Risikoabsicherung hat das Unternehmen BesserBerater ins Leben gerufen, ein Vergleichsportal für qualitativ hochwertige Risikoabsicherung.

 

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